Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Diese so genannten Indikationskataloge unterscheiden sich örtlich im Detail, umfassen aber in der Regel:
- Störungen des Bewusstseins
- Störungen der Atmung
- Störungen des Kreislaufs
- Starke Schmerzen
- Akute Lähmung
- Vermutlich Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus)
- Sturz aus großer Höhe (mehr als 3 Meter)
- Wasser-, Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfälle
- Eingeklemmte oder verschüttete Personen
- Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen größeren Ausmaßes
- Suizid, suizidale Handlung
- Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- Unmittelbar bevorstehende oder stattgefundene Geburt
Verschlechtert sich der Zustand des Patienten oder ist er schlechter als zunächst angenommen, kann der Notarzt natürlich auch vom Rettungsdienst nachgefordert werden.